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Jusos: Gesinnungs-TÜV ist antidemokratisch

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15. Januar 2010 1 Kommentar

Wie in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gestern zu lesen war, ist der 20-jährige Aram A. in keinerlei Weise strafrechtlich belastet - trotzdem stelle seine Einbürgerung, offensichtlich aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ), ein Problem für die Behörden dar.

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Jonathan Schorling, stellvertretender Juso-Landesvorsitzender

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Regina Karsch, stellvertretende Juso-Landesvorsitzende

"Eine Neuauflage des Radikalenerlasses darf in keinster Weise zur gängigen Praxis des nds. Verfassungsschutzes werden.", so Jonathan Schorling, „Genau dies scheint allerdings der vom Innenminister eingeschlagene Weg zu sein, wenn man dessen Entscheidung, den ehemaligen Polizeipräsidenten Göttingens Hans Wargel zum Präsidenten des Verfassungsschutzes zu ernennen, betrachtet.“, so der stellvertretende Landesvorsitzende weiter. Dieser sei bisher vor allem durch starke Repression gegen linksgerichtete AktivistInnen aufgefallen.

"Eine kriminelle Stigmatisierung junger BürgerInnen, welche sich beispielsweise auch wie Aram A. für den Kampf gegen Rechts einsetzen und so einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten, darf nicht geduldet werden“, fügte Regina Karsch hinzu. „An diesem Vorgehen kann man sehr gut ablesen, wie ernst Innenminister Schünemann die Themen "Kampf gegen Rechts" und Integration wirklich sind: Überhaupt nicht“, so Karsch weiter.

Die Jusos begrüßten hingegen die positiven Signale von Oberbürgermeister Stephan Weil und fordern nunmehr auch das Land Niedersachsen auf, die Einbürgerung nicht weiter zu blockieren.

 


    Innen- und Rechtspolitik     Menschenrechte     Niedersachsen

 

1 Kommentar zu Jusos: Gesinnungs-TÜV ist antidemokratisch


Manfred Michael Schwirske

1

am 27. Februar 2010 um 14:21 Uhr

Danke für Euere Positionierung, ich hoffe, dass sich die SPD geschlossen dahinter stellt.
Auch finde ich, dass in der Stadt Hannover administrative Konsequenzen aus der Ablehnung gezogen werden. Die Ablehnung einer Einbürgerung sollten nicht ohne weiteres ausgesprochen werden dürfen, sondern bedarf einer besonderen Überprüfung.


 

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